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Studieren in Deutschland

Attraktiv wie nie: ein Studienabschluss in Deutschland

Deutschland ist als akademischer Standort international gefragt. Nicht nur wegen der großen Auswahl der Studienangebote – derzeit gibt es mehr als 14 500 mögliche Studiengänge – sondern auch aufgrund der Qualität der Ausbildung und der Abschlüsse. Und die vergleichsweise niedrigen Semestergebühren machen ein Studium an den staatlichen Hochschulen besonders attraktiv.

Da ist es kein Wunder, dass die Zahl der ausländischen Studenten in Deutschland seit Jahren stetig steigt. Mittlerweile studieren 150 000 nichtdeutsche Studenten an 409 staatlich anerkannten Hochschulen. 28 Prozent davon erwerben einen Bachelorabschluss, rund 25 Prozent erreichen einen Masterabschluss und acht Prozent schließen an einer Fachhochschule ab. Elf Prozent promovieren sogar während ihres Studiums.

Wichtige Zugangsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland sind ein Nachweis guter Sprachkenntnisse, ein dem deutschen Schulabschluss gleichgestellter Abschluss im jeweiligen Heimatland und für die meisten Nicht-EU-Bürger: ein Visum.

 

Attraktiv wie nie: ein Studienabschluss in Deutschland

Deutschland ist als akademischer Standort international gefragt. Nicht nur wegen der großen Auswahl der Studienangebote – derzeit gibt es mehr als 14 500 mögliche Studiengänge – sondern auch aufgrund der Qualität der Ausbildung und der Abschlüsse. Und die vergleichsweise niedrigen Semestergebühren machen ein Studium an den staatlichen Hochschulen besonders attraktiv.

Da ist es kein Wunder, dass die Zahl der ausländischen Studenten in Deutschland seit Jahren stetig steigt. Mittlerweile studieren 150 000 nichtdeutsche Studenten an 409 staatlich anerkannten Hochschulen. 28 Prozent davon erwerben einen Bachelorabschluss, rund 25 Prozent erreichen einen Masterabschluss und acht Prozent schließen an einer Fachhochschule ab. Elf Prozent promovieren sogar während ihres Studiums.

Wichtige Zugangsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland sind ein Nachweis guter Sprachkenntnisse, ein dem deutschen Schulabschluss gleichgestellter Abschluss im jeweiligen Heimatland und für die meisten Nicht-EU-Bürger: ein Visum.

 

Nicht EU-Bürger

Studienanforderungen für Nicht-EU-Bürger

Um für ein Studium in Deutschland zugelassen zu werden, muss Ihr heimatlicher Schulabschluss dem deutschen Abitur entsprechen. Ob Sie mit Ihrem Schulabschluss ein Studium in Deutschland aufnehmen können, erfahren Sie in der Datenbank der Kultusministerkonferenz. 
http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html#land_gewaehlt

Ist Ihr Schulabschluss mit dem deutschen Abitur vergleichbar, können Sie sich direkt an einer deutschen Hochschule bewerben. Ist dies nicht der Fall, bieten Ihnen Studienkollegs die Möglichkeit, die Studienerlaubnis durch gezielte Vorbereitung auf ein bestimmtes Studienfach zu erlangen.

Um für ein Studium zugelassen zu werden, sind darüber hinaus gute deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Referenzniveau C 1 erforderlich. Diese weisen Sie über Hochschul-Zugangtests wie TestDaF oder DSH nach.

Die meisten Nicht-EU-Bürger benötigen außerdem für ihr Studium ein Visum. Weiterhin erforderlich sind ein Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung sowie der Nachweis, dass sie während des Studiums ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können.

Visum

Studienbewerbervisum“ und „Visum zu Studienzwecken“

Nicht-EU-Bürger benötigen für ein Studium in Deutschland ein Visum. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, wie z. B. Bürger aus der Schweiz, aus Australien, Kanada, Neuseeland oder der USA.

In den meisten Fällen wird zunächst ein sogenanntes Studienbewerbervisum erteilt, das für drei Monate gültig ist. Es wird immer dann ausgestellt, wenn noch keine Zulassung von einer Hochschule oder einem Studienkolleg vorliegt. Das Visum sollte rechtzeitig vor der Einreise bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat des Heimatlands beantragt werden.

Nach der Zulassung zum Studium wird das Studienbewerbervisum in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt. Bitte beantragen Sie kein Touristenvisum, denn dieses kann nicht in ein Visum für Studienzwecke umgewandelt werden.

Ein Visum zu Studienzwecken ist ein Jahr lang gültig und kann jährlich verlängert werden. Voraussetzung für die Verlängerung sind die fortdauernde Studienberechtigung an einer Hochschule oder an einem Studienkolleg. Darüber hinaus sind eine bestehende Krankenversicherung erforderlich sowie der Nachweis, dass sie während des Studiums Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können.

EU-Bürger

EU-Bürger

Studienanforderungen für EU-Bürger

EU-Bürger benötigen für ein Studium in Deutschland einen Schulabschluss, der dem deutschen Abitur gleichgestellt ist. Dies ist in der Regel der Schulabschluss, der sie auch in ihrem Heimatland zu einem Hochschulzugang berechtigt. Ob Ihr Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird, erfahren Sie in der Datenbank der Kultusministerkonferenz. http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html#land_gewaehlt

Ist Ihr Schulabschluss mit dem deutschen Abitur vergleichbar, können Sie sich direkt an einer deutschen Hochschule bewerben. Sollte Ihr Schulabschluss in Deutschland nicht für einen Hochschulzugang anerkannt sein, bieten Ihnen Studienkollegs die Möglichkeit, die Studienerlaubnis durch gezielte Vorbereitung auf ein bestimmtes Studienfach zu erlangen.

Darüber hinaus sind mindestens deutsche Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau
C1  erforderlich. Diese können über Sprachprüfungen wie TestDaF oder DSH nachgewiesen werden.

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt registrieren lassen und eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. Für eine solche Bescheinigung benötigen Sie einen Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung, und Sie müssen belegen, dass Sie während des Studiums Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können.

Den EU-Bürger/-innen gleichgestellt sind Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Um sicher zu gehen, ob Sie ein Visum für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen, erkundigen Sie sich bitte bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat Ihres Landes.


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